Die aktuell gültige Richtlinie zum Bau von Feuerwehrgerätehäusern sieht keine baulichen Obergrenzen sondern lediglich Förderobergrenzen für die jeweiligen Risikoklassen und daraus resultierender Flächen vor. Allein dies bedingt, dass die Feuerwehrkonzeption der Stadt Bingen immer wieder neu fortgeschrieben werden muss und damit schon immer gemacht werden musste und keine neue Forderung ist, so der Landtagsabgeordnete Michael Hüttner.
Wenn jetzt im behördeninternen Schriftverkehr festgestellt wird, dass in der Konsequenz die Stadt Bingen alleine über die Flächen und damit einen wirtschaftlichen Bau entscheiden kann, dann müsste sich der Oberbürgermeister eigentlich freuen seine kommunale Selbstverwaltung leben zu können.
Doch was geschieht stattdessen – er ist ungehalten. Dies ist sogar nachvollziehbar, denn er verliert damit seinen “ schwarzen Peter“, dem er die Entscheidung hinsichtlich der Gebäudegröße in die Schuhe schieben konnte und er nun selbst Farbe bekennen muss.
Ich habe stets in den Ausschüssen davon berichtet, wie die geltende Rechtslage ist, so Hüttner, und auch der Oberbürgermeister sollte diese kennen oder in Gesprächen bei den verantwortlichen Stellen im Ministerium klären. Stattdessen verlegt er sich darauf – wie er es nennt – „das muss ja mal gesagt werden dürfen“ und beschimpft einen Minister und ein Ministerium nach dem anderen und zerschlägt damit nicht nur Porzellan, sondern alle guten Kontakte die die ehemalige Oberbürgermeisterin Collin-Langen in geschickter Arbeit für die Stadt Bingen aufgebaut hat.
Fakt ist, so Michael Hüttner, dass die Stadt richtlinienkonform selbst entscheiden kann, wie sie sich konzeptionell in ihrer eigenen Verantwortung die Zukunft der Feuerwehr der gesamten Stadt vorstellt und welche Standorte mit welchen Fahrzeugen vorhanden sein sollen. Ich persönlich spreche mich für eine Feuerwehr in jedem Stadtteil aus, um neben den klassischen Aufgaben auch weitere wichtige gesellschaftliche Hilfen zu gewährleisten.