Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Pläne des Ministeriums der Finanzen, eine Erhöhung der Erschwerniszulage für Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Wie heute im Innenausschuss des Landtags
angekündigt wurde, ist geplant, die Zulage, die die Beamtinnen und Beamten für Dienste zu ungünstigen Zeiten erhalten, substantiell zu erhöhen.
„Diese Erhöhung wurde von uns bereits seit Längerem gefordert. Ich freue mich, dass die Landesregierung unsere Vorschläge aufgegriffen hat“, so Michael Hüttner, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Die
Dienste zur Nachtzeit oder an Wochenenden stellen eine große Belastung für die Betroffenen dar. Es ist zu begrüßen, dass das Land die hervorragende Arbeit, die hier von Seiten der Polizei geleistet wird, nun auch finanziell
angemessen honoriert.“
Die Reform der entsprechenden Verordnung bringt eine Verbesserung für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die mehr als fünf Stunden im Monat Dienste etwa am Wochenende, gesetzlichen Feiertagen oder zur Nachtzeit verrichten müssen. Diese Zulage wird ab dem Jahr 2016 um 29 % für Einsätze in der Nacht, sowie um 17 % für Samstags- bzw. 8 % für Sonntagsdienste
erhöht.
Wolfgang Schwarz, Abgeordneter der SPD-Fraktion und selbst ehemaliger Kriminalbeamter, unterstrich den Stellenwert, den Dienste zu ungünstigen Zeiten in der täglichen Polizeipraxis einnehmen. „Gerade groß angelegte Ermittlungsverfahren, etwa die zuletzt bekannt gewordene Zerschlagung mehrerer Drogenbanden in Rheinland-Pfalz, benötigen oft einen
Personaleinsatz rund um die Uhr. Hier ist es ein gutes Signal, dass wir diesen besonderen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst für unser aller Sicherheit wertschätzen.“
Durch die vorgesehene Erhöhung wird Rheinland-Pfalz im Bund-Länder-Vergleich einen der Spitzenplätze einnehmen. „Dies wird auch dazu beitragen, Rheinland-Pfalz im Wettbewerb der Länder um die besten Bewerberinnen und
Bewerber noch attraktiver zu machen. Hier werden wir auch weiterhin eine gute Rolle spielen“, so Hüttner abschließend.