„Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer können sich ab dem 20.04. über erste Lockerungen der Corona-Regeln freuen“, teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hüttner mit. Nach der Einigung von Bund und Ländern in dieser Woche hat das Land Rheinland-Pfalz am Freitag eine entsprechende Verordnung erlassen, mit der die getroffenen Absprachen verbindlich festgeschrieben werden.
„Die bisherigen Corona-Maßnahmen zeigen erste Wirkung, durch das disziplinierte Verhalten der Bürgerinnen und Bürger haben sich die Infektionszahlen stabilisiert. Es ist daher an der Zeit, eine schrittweise Rückkehr zur Normalität zu wagen“, erklärt Hüttner.
Ab Montag ist allen Geschäften im Einzelhandel gestattet, Verkaufsflächen bis 800 Quadratmeter wieder für Kundinnen und Kunden zugänglich zu machen. Größere Geschäfte dürfen in Rheinland-Pfalz öffnen, wenn sie einen entsprechenden Bereich in geeigneter Weise absperren. Auch Auto- und Fahrradhändler sowie entsprechende Ersatzteilhändler dürfen ab Montag wieder öffnen. Eisgeschäfte können, wie die restliche Gastronomie, ihre Waren nun auch verzehrfertig im Straßenverkauf anbieten. Auf Wochenmärkten, die zuletzt auf reinen Lebensmittelverkauf beschränkt waren, dürfen nun auch wieder andere Waren angeboten werden. Daneben können Buchhandlungen und Bibliotheken unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden. „Auch das City-Center kann mit besonderen Eingangsregulierungen wieder öffnen, da Rheinland-Pfalz von einer Ausnahmesituation Gebrauch macht und der Binger Einzelhandel wieder aktiv werden kann“, so Hüttner weiter, und verweist darauf, dass er mit vielen Betrieben und Organisationen in Bingen und Umgebung in permanentem Kontakt steht.
Gelockert werden auch die Regeln für einige Sportarten, die alleine oder mit großem Abstand im Freien betrieben werden können. So dürfen beispielsweise Ruder-, Reit- oder Tennissportler ihr Trainingsgelände unter bestimmten Auflagen wieder nutzen. „Wichtig bleibt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin verantwortungsvoll an die Corona-Regeln halten. Wir alle haben es durch unser eigenes Verhalten in der Hand, dass es zu weiteren Lockerungen kommen kann. Abstand halten bleibt weiterhin das Gebot der Stunde“, appelliert Hüttner abschließend an die Bürgerinnen und Bürger. Kundinnen und Kunden sowie Inhaberinnen und Inhaber sollten in den wieder geöffneten Geschäften unbedingt auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln achten. In Bus und Bahn sowie in Geschäften wird zudem das Tragen sogenannter Alltagsmasken empfohlen.